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Gilt das Recht auf Reparatur auch für MOLL-MOTOR Elektromotoren? – MOLL-MOTOR
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Gilt das Recht auf Reparatur auch für MOLL-MOTOR Elektromotoren?

Das EU-Parlament hat am 23. April 2024 ein Recht auf Reparatur beschlossen. Verbraucher haben Anspruch auf ein Reparaturangebot, Reparaturwerkstätten müssen Ersatzteile bestellen dürfen. Hersteller müssen Zeichnungen herausgeben und dürfen Produkte nicht absichtlich unreparierbar bauen.

Dieses Recht auf Reparatur gilt vorerst nur für einzelne Geräteklassen, bei denen bereits EU-Dokumente existieren, in denen Reparierbarkeit gefordert wird. Dazu gehören Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Schweißgeräte. Doch in diesen Geräteklassen werden keine Elektromotoren nach IEC-Standard Abmessungen verbaut, wie sie bei MOLL-MOTOR erhältlich sind. Ist dieses Recht also für Besitzer anderer Maschinen und Geräte irrelevant? Nein, denn im aktuellen Beschluss ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, neue Geräteklassen hinzuzufügen, durch einen so genannten „delegierten Rechtsakt“. Es ist also kurzfristig möglich, dass das Recht auf Reparatur ausgeweitet wird und auch Antriebe landwirtschaftlicher Maschinen, Pumpen, Kompressoren, Betonmischer oder auch Förderschnecken von Hackgut- und Pelletsheizkesseln mit aufgenommen werden. In diesen Produkten können häufig reparierbare Motoren und Getriebe von MOLL-MOTOR verbaut sein.

Der Maschinenhersteller als Ansprechpartner

Beim Recht auf Reparatur ist der Maschinenhersteller der erste Ansprechpartner für den Endkunden. Doch Maschinenhersteller bauen nur in Ausnahmefällen auch die Elektromotoren ihrer Maschinen selbst. Üblich ist, dass diese von Zulieferern bezogen werden. Die meisten dieser Lieferanten produzieren dabei nur auftragsbezogen neue Motoren. Sie haben keine Kapazitäten, eine Reparatur anzubieten, und halten auch keine Teile auf Vorrat. Besonders problematisch ist die Situation für Maschinenbaufirmen, die Motoren von einem Lieferanten mit Sitz außerhalb der EU beziehen. Diese Hersteller sind dann nicht verpflichtet, wichtige Unterlagen wie z.B. das Wickelschema des Motors bereit zu stellen, wenn sich ein Kunde für eine Reparatur entscheidet. MOLL-MOTOR bildet hier eine Ausnahme. Reparatur ist hier seit 1948 der älteste Geschäftszweig, das Geschäft mit neuen Motoren wurde erst auf Basis dieser Kompetenz und Erfahrung in den 1960er Jahren aufgebaut. Daher sind Werkzeuge und Materialien für eine fachgerechte Reparatur seit Jahrzehnten vorhanden.

Unsere Ersatzteilphilosphie

Zusätzlich hat MOLL-MOTOR viele Motoren in Standardausführung auf Lager und modifiziert sie häufig, um Kundenwünsche schnell erfüllen zu können. Um fertige Motoren kundenspezifischen Anforderungen anpassen zu können, achten wir darauf, dass alle Komponenten gut zugänglich ausgeführt sind. Zusätzlich sind viele fertig bearbeitete Ersatzteile auf Lager verfügbar, wie Ersatz-Lüfterhauben, Klemmkästen, Flansch-Lagerschilder oder Motorfüße. Wenn es beim Kunden zu einer Beschädigung eines dieser Teile kommt, ist ein Betrieb des Motors nach den allgemeinen Sicherheitsvorschriften nicht mehr zulässig. Hat sich der Hersteller für ein Design entschieden, bei dem Motorfüße und Klemmkasten integraler Bestandteil des Motorgehäuses sind, muss der ganze Motor ersetzt werden. Bei Produkten von MOLL-MOTOR sind dagegen modulare Ersatzteile für die meisten Produkte auch nach Jahren lieferbar und können das Motorleben um viele Jahre verlängern.

Wo ein Ersatzteil nicht ausreicht, weil z.B. die Motorwelle einem Schlag ausgesetzt war und nachgewuchtet werden muss, ist eine fachgerechte Reparatur in unserem Haus problemlos machbar. Für Endkunden ist es daher derzeit unerheblich, ob es einen EU-weiten Anspruch auf eine Reparatur gibt, denn sie ist schon jetzt verfügbar.

Viel mehr Gedanken über die Auswirkungen des Rechts auf Reparatur müssen sich dagegen Maschinenbaufirmen machen. Wollen sie weiterhin Motoren von Lieferanten ohne Reparaturkapazitäten beziehen, oder prüfen sie einen Lieferantenwechsel zu MOLL-MOTOR, um bei Reparaturbegehren dauerhaft abgesichert zu sein? Unsere Erfahrung lehrt uns, dass die Ausweitung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produktklassen nur noch eine Frage der Zeit ist.

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